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AG Delmenhorst
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14.09.1992 |
Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit und Gehorsamsverweigerung zu einem Gesamtstrafarrest von fünf Monaten verurteilt. Die Vollstreckung des Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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