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LG Duisburg
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11.11.1985 |
1. Dieselbe Tat i.S.v. Art. 103 Abs. 3 GG ist gegeben, wenn die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum Zivildienst auf eine ein für allemal getroffene und fortwirkende Gewissensentscheidung eines Täters zurückgeht. 2. Die Bindungswirkung des neuen Tatrichters an die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts findet ihre Grenzen an den Grundrechtsnormen und den verbindlichen Grundsätzen, d...
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