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Ernst Gottfried Mahrenholz
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01.06.1997 |
Das Recht zur Totalverweigerung Die Grundrechte der Verfassung binden, so steht es im Grundgesetz gleich eingangs, Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung. Sie sind ein Instrument für denn alltäglichem Bedarf an Zügelung der drei Staatsgewalten und der Verteidigung des Bürgers gegen deren Zumutungen. So soll es nach dem Willen des Parlamentarischen Rates sein. Der tägliche Gebrau...
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