ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
544 LG Halle-Saalkreis 11.06.1997 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 16.12.1996 im Strafausspruch wie folgt geändert: Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen, die jeweils in beiden Instanzen entstand...
523 AG Halle-Saalkreis 16.12.1996 Der Angeklagte ist schuldig der eigenmächtigen Abwesenheit in zwei Fällen sowie der Gehorsamsverweigerung in einem Fall. Er wird deshalb verwarnt. Die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 10 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.