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632
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AG B-Tiergarten
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22.09.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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372
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AG Kassel
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05.01.1995 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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251
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OLG Hamm
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13.02.1984 |
1. Das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem) führt im Falle eines ein für allemal gefaßten gewissensbedingten Entschlusses zur Verweigerung des Zivildienstes nicht ohne weiteres zu einer günstigen Sozialprognose i.S. des § 56 I StGB. 2. Bei gleichwohl festgestellter günstiger Sozialprognose sind besonders sorgfältig die Voraussetzungen des § 56 III StGB zu prüfen.
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