ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
759 LG Amberg 17.05.2001 B. wird auf seinen Antrag gem. §§ 137 Abs. 1, 138 Abs. 2 StPO als Wahlverteidiger zugelassen.
737 AG HH-Harburg 16.05.2000 Das Hauptverfahren wird eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg vom 25.01.2000 zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Hauptverhandlung soll hier vor dem Strafrichter stattfinden. B. und E. wird die Genehmigung zur Verteidigung des Angeklagten erteilt, § 138 Abs. 2 StPO.
692 LG Duisburg 22.10.1999 Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 18.10.1999 wird der Beschluß des Amtsgerichts Oberhausen vom 08.10.1999 – 23 Ds 12 Js 455/98 (983/98) – aufgehoben. Herr B. wird als Wahlverteidiger des Angeklagten zugelassen.
690 AG Leipzig 30.09.1999 F. und E. werden als Verteidiger des Angeklagten zugelassen , gemäß §§ 137, 138 Abs. 2 StPO.
440 AG Husum 18.08.1995 Herr B. und Herr S. werden in diesem Verfahren als Wahlverteidiger des Angeschuldigten zugelassen.
439 AG Münster 17.08.1995 1. Die von dem Angeklagten ausgewählten Herren B. und S. werden mit richterlicher Genehmigung als Verteidiger gem. § 138 Abs. 2 StPO zugelassen. 2. Den gem. § 138 Abs. 2 StPO zugelassenen Verteidigern wird Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig gewährt. 3. Der Hauptverhandlungstermin vom 26.09.1995 wird aufgehoben, neuer Termin von Amts wegen.