Leitsatz

Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen.

Volltext

Zum Sachverhalt (Gründe abgekürzt)

Der Angeklagte wurde am 4.9.1970 in Neustrelitz geboren. Er ist ledig und studiert derzeit in Duisburg.

Strafrechtlich ist der Angeklagte bisher nicht in Erscheinung getreten.

Der Angeklagte, der anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist, war mit Bescheid des Bundesamtes für den Zivildienst vom 7.6.1995 zur Ableistung des Ersatzdienstes für die Zeit vom 1. 8.1995 bis zum 31.10.1996 im Bodelschwingh-Haus in Neuss einberufen. Entgegen dieser Einberufung hat er den Zivildienst nicht angetreten und verweigert dies auch für die Zukunft. Er begründet diese Entscheidung mit einer bei ihm bestehenden Gewissensnot, da er der Meinung ist, den Militärdienst indirekt zu unterstützen, sollte er Zivildienst ableisten.

Diese Feststellungen beruhen auf der geständigen Einlassung des Angeklagten, der das Gericht Glauben schenkte.

Entscheidungsgründe

Der Angeklagte hat sich damit der Dienstflucht gemäß § 53 Abs. 1 Zivildienstgesetz schuldig gemacht.

Im Rahmen der Strafzumessung nach den Grundsätzen des § 46 StGB hat das Gericht zugunsten des Angeklagten zum einen berücksichtigt, daß er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Darüberhinaus hat das Gericht zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, daß seiner Entscheidung, nicht zum Zivildienst anzutreten, ein Gewissenskonflikt zugrunde liegt. Das Gericht erkannte auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die tat- und schuldangemessen ist.

Die Vollstreckung der Strafe konnte gemäß § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, da das Gericht erwartet, daß der Angeklagte sich schon die Verurteilung als solche zur Warnung dienen läßt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

Amtsgericht Duisburg, Richterin Bee als Strafrichterin.

Verteidiger: RA Stephan Urbach, Hubertstraße 292, 45 307 Essen, Tel. 0201 / 55 90 36, Fax 0201 / 55 90 38.