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365
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KG Berlin
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13.10.1994 |
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juni 1994 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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