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LG Potsdam
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21.01.1993 |
Das Urteil des Militärgerichts Potsdam vom 11.11.1969 – S 152/69 NG-Po – wird für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben. Der Betroffene war vom 24.07. 1969 bis 23.02.1971 zu Unrecht in Haft. Gezahlte Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen sind im Verhältnis von zwei Mark der Deutschen Demokratischen Republik zu einer Deutschen Mark zu erstatten.
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