ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
230 VG Braunschweig 14.10.1992 Die darauf gerichtete Klage, den Einberufungsbescheid des BAZ deshalb aufzuheben, weil der Kläger wegen seiner Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst den Zivildienst nicht leisten könne, wird kostenpflichtig abgewiesen.