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669
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LG Frankfurt (Oder)
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01.04.1999 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Eberswalde vom 08.07.1997 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,– DM verurteilt. Die Kosten der Berufungsverfahren und des Revisionsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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641
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OLG Brandenburg
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26.11.1998 |
1. Macht der Angeklagte geltend, er verweigere den Zivildienst aus Gewissensgründen, so hat der Tatrichter mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu prüfen, ob das, was sich nach außen als Gewissensentscheidung ausgibt, wirklich den Charakter eines unabdingbaren, den Ernst eines die ganze Persönlichkeit greifenden sittlichen Gebots trägt. Hierzu hat das Urteil die vollständige Wi...
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615
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LG Frankfurt (Oder)
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12.02.1998 |
Die Berufung des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen.
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614
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AG Eberswalde
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08.07.1997 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten und die eigenen notwendigen Auslagen.
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