ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
705 AG Oberhausen 18.11.1999 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
692 LG Duisburg 22.10.1999 Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 18.10.1999 wird der Beschluß des Amtsgerichts Oberhausen vom 08.10.1999 – 23 Ds 12 Js 455/98 (983/98) – aufgehoben. Herr B. wird als Wahlverteidiger des Angeklagten zugelassen.
691 AG Oberhausen 08.10.1999 Herr B. wird als Wahlverteidiger für den Angeklagten gemäß § 138 Abs. 2 StPO nicht zugelassen.