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AG Nienburg/Weser
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19.05.1993 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu 4 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die Ihm erwachsenen notwendigen Auslagen.
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