ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
595 LG Lüneburg 09.03.1998 Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25,– DM verurteilt , die er ab Rechtskraft dieses Urteils in monatlichen Teilbeträgen von 150,– DM zu zahlen hat. Der Angeklagte trägt die Kosten der ersten Instanz. Der Landeskasse werden die notwendigen Auslagen des Angeklagten in den Rechtsmittelinstanzen auferlegt.