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350
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AG B-Tiergarten
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13.07.1994 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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