ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
350 AG B-Tiergarten 13.07.1994 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.