ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
504 AG B-Tiergarten 05.10.1995 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht in zwei Fällen und wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.