ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
299 LG Itzehoe 07.07.1993 Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Freiheitsstrafe auf 6 Monate herabgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und seine notwendigen Auslagen.
213 AG Elmshorn 27.02.1992 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.