ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
742 LG Itzehoe 24.08.2000 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Meldorf vom 1. Februar 2000 – unter Verwerfung der Berufung im übrigen – teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst: Der Angeklagte ist der Gehorsamsverweigerung in drei Fällen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG schuldig. Er wird verwarnt. Die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 40,– DM bleibt vorbeha...
719 AG Meldorf 01.02.2000 Der Angeklagte wird wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.