ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
354 LG Hannover 16.08.1994 Die Berufungen werden verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Landeskasse und der Angeklagte je zur Hälfte. Die Landeskasse hat dem Angeklagten 1/2 der notwendigen Auslagen zu erstatten.