ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
337 LG Göttingen 11.05.1992 Die Berufung wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, verworfen.
336 AG Herzberg 19.09.1991 Der Angeklagte hat sich einer Dienstflucht schuldig gemacht. Unter Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes wird dem Angeklagten aufgegeben, 30 Wochen gemeinnützige Arbeit zu leisten. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Verfahrenskosten aufzuerlegen; seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.