UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
418
OLG Düsseldorf
08.08.1984
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Die Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von DM 210,– durch das Amtsgericht Düsseldorf bleibt aufrechterhalten.