ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
320 AG Göttingen 25.01.1994 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig (§§ 53 ZDG, 1, 108 JGG) . Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wird. Er hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.