ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
325 LG Berlin 28.02.1994 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu 130 Tagessätzen Geldstrafe zu je 25, 00 DM verurteilt wird. Im Übrigen wird die Berufung verworfen. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in Teilbeträgen von monatlich 250,00 DM zu zahlen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen de...
342 LG Berlin 28.02.1994 1. Bei der Strafzumessung gegenüber Gewissenstätern haben generalpräventive Gründe zurückzutreten. Dabei ist insbesondere zu beachten, daß es nicht Ziel der Bestrafung sein darf, andere Zivildienstleistende von einer eigenen Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst abzuhalten. Dieser Umstand ist bei der Anwendung von § 56 ZDG zu berücksichtigen, so daß sich kein allgemeiner Geldstrafenaussch...