UrIS-TKDV
Suche
ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
758
LG Berlin
07.05.2001
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin.