ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
476 AG Rotenburg a.d. Fulda 04.03.1996 Der Angeklagte wird wegen Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der verbüßte Disziplinararrest von sieben Tagen wird angerechnet. Die Vollstreckung der Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Verfahrenskosten fallen dem Angeklagten zur Last.