UrIS-TKDV
Suche
ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
689
LG Berlin
29.09.1999
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin. Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
673
AG B-Tiergarten
27.04.1999
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.