ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
565 AG B-Tiergarten 29.09.1997 Der Angeklagte ist ausweislich des insoweit rechtskräftigen Urteils vom 02. August 1996 der Dienstflucht schuldig. Er wird zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 5,00 DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Bezüglich der Revision hat er ebenfalls die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
550 KG Berlin 03.07.1997 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin – Jugendgericht – vom 2. August 1996 im Rechtsfolgenausspruch mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Jugendabteilung des Amts...
501 AG B-Tiergarten 02.08.1996 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird angewiesen, zehn Freizeitarbeiten nach Aufforderung durch die Jugendgerichtshilfe abzuleisten. Verfahrenskosten werden nicht erhoben; seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.