ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
287 LG Berlin 17.02.1993 Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 08. Dezember 1992 – 279 Ds 496/92 – wird aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 (sechzig) Tagessätzen zu je 30,00 (dreißig), insgesamt 1.800,00 DM, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
284 AG B-Tiergarten 08.12.1992 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe zu einer Geldstrafe von 20 – zwanzig – Tagessätzen zu je 30,00 (dreißig), insgesamt zu 600,00 DM, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine außergerichtlichen Auslagen.