ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
701 LG Berlin 17.08.1999 Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte zu zwei Dritteln; ein Drittel der Kosten des Berufungsverfahrens und der notwendigen Auslagen des Angeklagten werden...
700 LG Berlin 06.08.1999 Der Antrag des Angeklagten vom 08. Juli 1999, den Rechtsstudenten W. als weiteren Verteidiger zu genehmigen, wird abgelehnt.
619 AG B-Tiergarten 26.06.1998 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Ge-samtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten das Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.