ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
651 AG Frankfurt a.M. 25.01.1999 Das Verfahren wird wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (Strafklageverbrauch) eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse. Dem Angeklagten steht für die in der Zeit vom 23.06.1998 bis zum 09. 07.1998 erlittene Freiheitsentziehung eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu.
633 AG Frankfurt a.M. 22.09.1998 Das Ablehnungsgesuch wird für begründet erklärt.
621 AG Frankfurt a.M. 09.07.1998 Der Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.06.1998 wird aufgehoben.
612 AG Frankfurt a.M. 23.06.1998 Gegen den Beschuldigten wird die Untersuchungshaft angeordnet.
541 OLG Frankfurt a.M. 27.05.1997 Die Erhebung der öffentlichen Klage wird angeordnet. Der Beschuldigte ist hinreichend verdächtig, in Bad Vilbel und anderen Orten seit dem 02.01.1996 eigenmächtig dem Zivildienst ferngeblieben zu sein, um sich der Verpflichtung zum Zivildienst auf Dauer zu entziehen. Der Beschuldigte ist anerkannter Kriegsdienstverweigerer und als solcher gem § 1 KDVerwG verpflichtet, Zivildienst zu leisten. Mi...
525 GenStA Frankfurt a.M. 21.01.1997 Die Beschwerde des Bundesamtes für Zivildienst vom 21.11.1996 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main vom 23.09.1996 wird verworfen.
507 StA Frankfurt a.M. 23.09.1996 Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen Zivildienstflucht wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.