ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
598 AG Bremen 23.03.1998 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je DM 85,– verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.