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LG Kassel
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20.05.1997 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 05.01.1995 dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Im übrigen wird die Berufung verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Revisionsverf...
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