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BVerwG
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13.03.1970 |
Ein Soldat kann auch dann mit Arrest wegen Gehorsamsverweigerung bestraft werden, wenn sein Ungehorsam gegenüber früheren gleichen oder ähnlichen Befehlen schon mehrfach mit Arrest oder durch eine Kriminalstrafe geahndet worden war und seinem gesamten Verhalten der grundsätzliche Entschluß zugrunde liegt, keinen ihm während seines Wehrdienstes erteilten Befehl zu befolgen. In einem solchen Fall...
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