ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
502 TDG Süd 15.08.1996 Die Beschwerde gegen die Verhängung des 21-tägigen Disziplinararrestes, mit dem ein Gesamtdisziplinararrest von 75 Tagen erreicht wird, wird ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.