|
559
|
OLG Braunschweig
|
01.09.1997 |
Mehrere Verweigerungsakte eines Totalverweigerers, der nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, können nicht zu einer Tat i.S.d. Art. 103 Abs. 3 GG verbunden werden, da die nach dem KDVG festgestellte Gewissensentscheidung Voraussetzung zur Feststellung einer darüber hinaus gehenden mit Bindungswirkung ausgestatteten Gewissensentscheidung auch gegen den Ersatzdienst ist. Leitsatz Auf di...
|