|
765
|
AG Braunschweig
|
25.07.2001 |
Der Betroffene wird wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zu einer Geldbuße von 1.000,– DM verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
|
|
759
|
LG Amberg
|
17.05.2001 |
B. wird auf seinen Antrag gem. §§ 137 Abs. 1, 138 Abs. 2 StPO als Wahlverteidiger zugelassen.
|
|
744
|
LG Dresden
|
15.09.2000 |
Die Beschwerde des Angeklagten vom 29. Juni 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Dresden vom 9. Juni 2000 – 218 Ds 302 Ja 58998/98 – wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
|
|
739
|
AG Dresden
|
09.06.2000 |
Der Antrag des Angeschuldigten vom 28.06.99, als weitere Verteidiger Herrn B und Herrn E gemäß §§ 137 Abs. 1, 138 Abs. 2 StPO zuzulassen, wird zurückgewiesen.
|
|
737
|
AG HH-Harburg
|
16.05.2000 |
Das Hauptverfahren wird eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg vom 25.01.2000 zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Hauptverhandlung soll hier vor dem Strafrichter stattfinden. B. und E. wird die Genehmigung zur Verteidigung des Angeklagten erteilt, § 138 Abs. 2 StPO.
|
|
692
|
LG Duisburg
|
22.10.1999 |
Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 18.10.1999 wird der Beschluß des Amtsgerichts Oberhausen vom 08.10.1999 – 23 Ds 12 Js 455/98 (983/98) – aufgehoben. Herr B. wird als Wahlverteidiger des Angeklagten zugelassen.
|
|
702
|
AG Braunschweig
|
13.10.1999 |
Der Betroffene wird wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zu einer Geldbuße von 600,00 DM verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
|
|
691
|
AG Oberhausen
|
08.10.1999 |
Herr B. wird als Wahlverteidiger für den Angeklagten gemäß § 138 Abs. 2 StPO nicht zugelassen.
|
|
690
|
AG Leipzig
|
30.09.1999 |
F. und E. werden als Verteidiger des Angeklagten zugelassen , gemäß §§ 137, 138 Abs. 2 StPO.
|
|
700
|
LG Berlin
|
06.08.1999 |
Der Antrag des Angeklagten vom 08. Juli 1999, den Rechtsstudenten W. als weiteren Verteidiger zu genehmigen, wird abgelehnt.
|