ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
765 AG Braunschweig 25.07.2001 Der Betroffene wird wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zu einer Geldbuße von 1.000,– DM verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
759 LG Amberg 17.05.2001 B. wird auf seinen Antrag gem. §§ 137 Abs. 1, 138 Abs. 2 StPO als Wahlverteidiger zugelassen.
744 LG Dresden 15.09.2000 Die Beschwerde des Angeklagten vom 29. Juni 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Dresden vom 9. Juni 2000 – 218 Ds 302 Ja 58998/98 – wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
739 AG Dresden 09.06.2000 Der Antrag des Angeschuldigten vom 28.06.99, als weitere Verteidiger Herrn B und Herrn E gemäß §§ 137 Abs. 1, 138 Abs. 2 StPO zuzulassen, wird zurückgewiesen.
737 AG HH-Harburg 16.05.2000 Das Hauptverfahren wird eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg vom 25.01.2000 zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Hauptverhandlung soll hier vor dem Strafrichter stattfinden. B. und E. wird die Genehmigung zur Verteidigung des Angeklagten erteilt, § 138 Abs. 2 StPO.
692 LG Duisburg 22.10.1999 Auf die Beschwerde des Angeklagten vom 18.10.1999 wird der Beschluß des Amtsgerichts Oberhausen vom 08.10.1999 – 23 Ds 12 Js 455/98 (983/98) – aufgehoben. Herr B. wird als Wahlverteidiger des Angeklagten zugelassen.
702 AG Braunschweig 13.10.1999 Der Betroffene wird wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zu einer Geldbuße von 600,00 DM verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
691 AG Oberhausen 08.10.1999 Herr B. wird als Wahlverteidiger für den Angeklagten gemäß § 138 Abs. 2 StPO nicht zugelassen.
690 AG Leipzig 30.09.1999 F. und E. werden als Verteidiger des Angeklagten zugelassen , gemäß §§ 137, 138 Abs. 2 StPO.
700 LG Berlin 06.08.1999 Der Antrag des Angeklagten vom 08. Juli 1999, den Rechtsstudenten W. als weiteren Verteidiger zu genehmigen, wird abgelehnt.