UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
328
AG Aschaffenburg
03.03.1994
I. Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht und wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wird. II. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
274
AG Aschaffenburg
24.02.1992
Der Angeklagte ist schuldig einer Dienstflucht. Er wird deswegen zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte selbst zu tragen.