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614
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AG Eberswalde
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08.07.1997 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten und die eigenen notwendigen Auslagen.
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