ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
736 AG Hildesheim 14.12.1999 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.