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735
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AG Kiel
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11.11.1999 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30,– DM kostenpflichtig verurteilt.
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359
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AG Kiel
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21.09.1994 |
Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO endgültig eingestellt. Der Angeklagte hat die ihm mit Beschluß vom 21.9.1994 erteilten Auflagen – Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit – erfüllt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
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338
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AG Kiel
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28.08.1992 |
Der Verurteilte wird von der weiteren Erfüllung der Arbeitsauflage befreit.
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