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347
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AG Neubrandenburg
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30.06.1994 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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