ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
200 BMVg, Detlev Beutner 18.02.1998 Vorzeitige Entlassung gem. § 29 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4 Nr. 2 Wehrpflichtgesetz Für die fristlose Entlassung von Wehrpflichtigen nach § 29 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4 Nr. 2 WPflG gilt folgendes: Dem Prinzip der Allgemeinen Wehrpflicht widerspricht es, daß sich Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, durch ihr Verhalten, besonders durch die Begehung von Straftaten, dem Wehrdienst ...
208 K.A.K., BMVg 29.01.1992 Die K.A.K. (Katholische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst) hatte in einem Schreiben an den Bundesminister der Verteidigung vom 19.12.1991 folgende Forderungen erhoben: „(...) – Darum appellieren wir an Sie, dafür zu sorgen, daß alle totalen Kriegsdienstverweigerer wegen ihrer Gewissensentscheidung nicht bestraft und kriminalisiert werden. Das Grundrecht der Gewiss...