ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
663 Detlev Beutner, Dr. Helmut Kramer 08.03.1999 Verfassungsbeschwerde der Herren B. und S. – Beschwerdeführer – wegen: 1.) Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 08.08.96 – 1204 - 1 - 409 Ea 1/96; 2.) Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 20.05.1998 – 4 Owi 701 Js 38313/96; 3.) Beschluß der Oberlandesgerichts Braunschweig vom 05.02.1999 – 1 Ss (B) 25/98, zugestellt am 10.02.1999. Wir erheben Verfassungsbeschwerde gegen di...
200 BMVg, Detlev Beutner 18.02.1998 Vorzeitige Entlassung gem. § 29 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4 Nr. 2 Wehrpflichtgesetz Für die fristlose Entlassung von Wehrpflichtigen nach § 29 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4 Nr. 2 WPflG gilt folgendes: Dem Prinzip der Allgemeinen Wehrpflicht widerspricht es, daß sich Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, durch ihr Verhalten, besonders durch die Begehung von Straftaten, dem Wehrdienst ...
561 Detlev Beutner, Wolfgang Kaleck 03.09.1997 Verfassungsbeschwerde des Herrn B., Beschwerdeführer, wegen: 1.) Urteil des Amtsgericht Tiergarten in Berlin vom 17.05.1996 – 240 Ds 359/95 – 2.) Urteil des Landgerichts Berlin vom 05.03.1997 – 568 Ns 149/96 – 3.) Beschluß der Kammergerichts Berlin vom 11.08.1997 – (3) 1 Ss 195/97 (68/97)–, zugestellt am 14.08.1997. Namens und im Auftrag des Beschwerdeführers erhebe ich Verfassungsbeschwerde ge...
473 Detlev Beutner 17.02.1996 0. Einleitung Ein Vortrag über die Militärjustiz der Bundeswehr (BW) kann nur einen Abriß dessen liefern, was die Gerichtsbarkeit des Militärs zum einen von jeder ‘normalen’ Gerichtsbarkeit unterscheidet und welche Auswirkungen dies zum anderen auf die Soldaten, insbesondere aber auch auf die nicht Soldat sein wollenden (Totalen) Kriegsdienstverweigerer hat. Trotzdem soll versucht werden, einen...
413 Detlev Beutner, Barbara Kramer 19.07.1995 Verfassungsbeschwerde des Herrn L., Beschwerdeführer, wegen: 1.) Arrestzustimmungsbeschluß durch den Vorsitzenden Richter der Vierten Kammer am Truppendienstgericht Nord, Dr. Poretschkin, vom 09.06. 1995; 2.) Verhängung des Disziplinararrestes von 21 Tagen durch den stellvertretenden Kommandeur Fernmeldebataillon 430 Blankenfelde, Major Weiß, vom 12.06.1995; 3.) Beschluß der Vierten Kammer des ...
348 LG Wiesbaden / Anm. Detlev Beutner 30.06.1994 Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.