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LG Aachen
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20.03.1986 |
Zwar schließt die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG die Berücksichtigung der die Ersatzdienstverweigerung motivierenden freien Gewissensentscheidung im Bereich der Schuld grundsätzlich aus. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist aber bei der Strafzumessung zu beachten und entfaltet dort wesentliche, Wertmaßstäbe setzende Kraft. Danach setzen das Übermaßverbot und der Ver...
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