UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
318
LG Aurich
22.12.1993
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.