ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
499 LG Frankenthal 17.07.1996 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Strafrichters – Neustadt an der Weinstraße vom 21. März 1995 im Strafausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10,– DM verurteilt wird. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 100,– DM, beginnend mit dem 1. des auf die Rechtskraft des Urteils folgende...
437 LG Frankenthal 03.08.1995 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 21. März 1995 wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Angeklagte zu tragen.