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472
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OLG Frankfurt
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30.01.1996 |
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem Umfange wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.
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