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Truppendienstgericht Nord
/ Anm. Volker P. Peterson
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14.04.1982 |
Die irrige Vorstellung, aufgrund einer “Totalverweigerung” werde nach einer 3-maligen Arrestverbüßung von jeweils 21 Tagen mehr oder minder eine automatische Entlassung aus der Bundeswehr erfolgen, steht der Verhängung und Vollstreckung eines 4. Disziplinararrestes nicht entgegen.
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