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542
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KG Berlin
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28.05.1997 |
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Oktober 1996 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. Er ist für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Zeit vom 27. November 1995 bis zum 22. Januar 1996 aus der Staatskasse zu entschädigen. Die Landeskasse Berlin hat die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu t...
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282
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OLG Stuttgart
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02.11.1992 |
Der durch bestandskräftigen Bescheid zur Bundeswehr einberufene, Soldat gewordene Wehrpflichtige kann sich auch dann wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe bzw. wegen Fahnenflucht strafbar machen, wenn er aus bei der Musterung unerkannt gebliebenen gesundheitlichen Gründen wehrdienstunfähig ist (im Anschluß an BayObLG NZWehrR 1984, 78).
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427
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BayObLG
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24.04.1987 |
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.10.1986 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts München I zurückverwiesen.
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