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LG Berlin
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06.04.1993 |
Das angefochtene Urteil wird im Strafausspruch aufgehoben. Dem Angeklagten wird die Auflage erteilt, eine Geldbuße von 600,00 DM an das Friedenszentrum Martin Niemöller Haus e.V. zu zahlen , und zwar in monatlichen Raten von 200,00 DM, beginnend im Monat nach Rechtskraft des Urteils, zahlbar bis zum 10. eines jeden Monats. Die Zahlungen sind dem Gericht nachzuweisen. Die Kosten des Rechtsmittel...
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